Der Datenschutz spielt im Internet schon immer eine wichtige Rolle. Gerade in Deutschland und spätestens seit der Datenschutz-Grundverordnung (kurz DSGVO), sind auch die Strafen härter, wenn gegen die Richtlinien verstoßen werden.

Die DSGVO brachte zuletzt große Veränderungen mit sich, da sie übergreifend funktioniert, also auch im realen Leben (z.B. beim Arzt) eine entsprechend große Rolle spielt. Doch wo Ärzte Mittel und Wege finden, die Vorlagen umzusetzen, sind Websitebetreiber oft vollkommen überfordert.

Sie wissen nicht, was in der Datenschutzerklärung zwingend enthalten sein muss. Sie nutzen z.B. WordPress als CMS und haben weniger Ahnung davon, ob dort nun Cookies gespeichert werden oder nicht. Und sie haben zu Recht Angst davor, verklagt zu werden, wenn irgendein Aspekt nicht stimmig erscheint.

Hilfreich für alle, die sich keine Rechtsberatung leisten können, sind sogenannte DSGVO-Generatoren. Diese stellen eine Art Fragebogen zur Verfügung, der ausgefüllt und abgehakt werden kann. Daraufhin wird eine möglichst genaue Datenschutzerklärung generiert, die zum eigenen Angebot passt und, je nach Fragebogen natürlich, auch einige Einzelheiten berücksichtigt. Solche Generatoren möchten wir euch heute vorstellen.

Generator für DSGVO

1. WBS Law Datenschutz-Generator

Den Rechtsanwalt Christian Solmecke kennen viele von euch sicherlich von verschiedenen Artikeln und nicht zuletzt auch daher, dass er der wohl einzige Anwalt auf YouTube ist, der dort auch tatsächlich eine große Zielgruppe erreicht. Auf der Videoplattform nimmt er sich mit seinem Team immer wieder verschiedene Rechtsthemen vor und erklärt die ein oder andere absurde Frage zum Thema Recht, was immer interessant und manchmal auch witzig ist.

Als Anwalt für Internet- und Medienrecht, wie es auf der offiziellen Website heißt, kennt er sich natürlich bestens aus und hat gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Datenschutz (DGD) einen DSGVO-Generator entwickelt.

In dem Generator werden ein paar grundlegende Angaben getätigt, ein paar Häkchen gesetzt (beispielsweise welche Werbenetzwerke genutzt werden) und schon generiert das Online-Tool eine Datenschutzerklärung, die wahlweise kopiert oder direkt als HTML-Code gesichert werden kann. Einfach und absolut ausreichend für die meisten Fälle.

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2. ActiveMind Datenschutz-Generator

Noch einfacher geht es mit dem ActiveMind Datenschutz-Generator. Der zeigt nämlich praktischerweise auch gleich das Datum der letzten Änderung an, sodass im Changelog sofort ersichtlich wird, ob eine Anpassung der eigenen Erklärung erforderlich ist, weil sich beispielsweise ein relevanter Punkt geändert hat. Auch das sollte nämlich mindestens einmal im Jahr geprüft werden, schließlich ändern sich Richtlinien und Gesetze auch mal und anderes muss, nach eventuellen Urteilen, schlichtweg noch einmal neu formuliert werden.

Was uns bei diesem Generator besonders gut gefällt, ist, dass er sehr eingängig und logisch funktioniert. Als Nutzer klickt man sich durch einen Fragebogen, der mit seinen Texten alles Wesentliche sofort auf den Punkt bringt. Das ist nicht nur besonders einfach zu verstehen, sondern lässt sich auch äußerst gut bedienen.

Alles in allem ist der Generator kostenlos, eingängig bedienbar und überaus praktisch, weil es auch die letzten Änderungen entsprechend anzeigt. Auf viele Einzelfälle geht es allerdings nicht ein. Lediglich die typischen Punkte (YouTube-Videos, Webfonts, Google-Werbung etc.) werden abgehakt. Für die meisten privaten Websites ist das aber natürlich vollkommen ausreichend.

ActiveMind
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3. DSGVO-Generator von Rechtsanwalt Schwenke

Ebenfalls sehr interessant und umfangreich, ist der Generator von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke. Der ist aber nur im kleinen Rahmen kostenlos nutzbar, für Unternehmen ist ein kleiner Betrag fällig, der aber nicht sonderlich hoch ausfällt und daher verschmerzbar ist.

Das Besondere an diesem Datenschutz-Generator ist, dass er tatsächlich Rücksicht auf viele Einzelfälle und Punkte nimmt, die andere Generatoren schlichtweg übergehen. Das Tool selbst finden wir etwas unübersichtlich. Statt einem klickbaren Fragebogen gilt es hier viele Funktionen einzeln auszuwählen. Außerdem geschieht dies in einem Interface, welches offensichtlich eher für mobile Websites optimiert wurde, als für den Einsatz am Desktop.

Da der Generator selbst aber umfangreich und aktuell ist, kann er sich durchaus lohnen und immerhin erhaltet ihr hier am Ende ein Siegel vom Rechtsanwalt selbst, was einigen wohl ebenfalls ein gutes Gefühl geben wird. Ob am Ende jetzt so viel anders ist, als bei den kostenlosen Varianten, muss jeder für sich selbst prüfen.

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4. eRecht24 DSGVO-Generator

Den Abschluss macht der DSGVO-Generator von eRecht24eRecht24 war eine der ersten Websites ihrer Art, die auch früh einen Impressumsgenerator und vieles mehr angeboten hatte. Inzwischen kostenpflichtig, deckt die Plattform eine Vielzahl an Möglichkeiten ab, die alle gegen eine monatliche Gebühr freigeschaltet werden.

eRecht24 versteht sich dabei allerdings nicht mehr nur als Generator, sondern als großes Informationsportal. Eingeloggt gibt es immer wieder spannende Ratgeber, Informationen zu Gesetzesänderungen und jede Menge mehr. Hier bleibt ihr also wirklich auf dem Laufenden und die Erklärungen werden auch regelmäßig und sehr sorgfältig überarbeitet.

Da ein Monatsbeitrag fällig wird, ist das Angebot sicherlich nicht für jeden interessant. Wer allerdings nur nach einer Datenschutzerklärung sucht, kann sich auch anmelden, diese erstellen und sich anschließend wieder abmelden. Hier wird der Zugang verkauft, nicht das Nutzungsrecht. Einmal erstellte Erklärungen können, soweit bekannt, also auch nach Kündigung ganz normal weiterverwendet werden. Außerdem benötigt ihr für mehrere Websites, keine weiteren Lizenzen, sondern nur den einen Zugang.

Kurz gesagt das beste Angebot, deshalb aber auch kostenpflichtig. Da ihr allerdings theoretisch sofort nach Erstellung der Datenschutzerklärung wieder kündigen könnt, halten sich die Kosten in Grenzen. Auch so ist der Zugang eine Überlegung wert, weil er eben dauerhaft wichtige Tipps gibt.

Datenschutzgenerator
eRecht24 Generator öffnen

Datenschutz per Generator, ist das sinnvoll?

Nun stellt sich am Ende noch die grundlegende Frage, ob so etwas wie die DSGVO-konforme Datenschutzerklärung wirklich aus einem Generator entnommen werden sollte. Ist nicht jedes Unternehmen individuell und verschiedenen zu handhaben? Gibt es nicht für jede Website ganz eigene Regeln und spezielle Vorgänge, die von solchen Generatoren gar nicht berücksichtigt werden?

Kommt darauf an. Als großes Unternehmen solltet ihr natürlich sowieso einen Anwalt haben, der sich die generierte Datenschutzerklärung zumindest einmal ansieht, um sie abzunicken, wenn sie schon nicht individuell für die Firma erstellt wird. Doch darum geht es gar nicht. Es geht bei solchen Generatoren eher um Blogger und Websitebetreiber, um kleine Unternehmen, wie zum Beispiel eine private Tischlerei mit einer Handvoll Angestellten. Hier ist meist kein Spielraum da, um alles anwaltlich prüfen oder bearbeiten zu lassen. Also helfen die Generatoren, eine korrekte Datenschutzerklärung zu erstellen, die die meisten Fälle abdeckt, ohne dafür ein großes Budget einplanen zu müssen.

Wer also nicht gerade ein ausgefallenes Geschäftsfeld besitzt, unzählige externe Services nutzt und weitgehend eine ganz gewöhnliche Website oder einen Blog sein Eigen nennt, dem dürften die Generatoren vollkommen ausreichen. Und alle anderen sollten eh die Mittel besitzen, sich entsprechend beraten zu lassen. Wer das nicht kann, verwendet einen der DSGVO-Generatoren.

by A-DIGITAL one

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